Unfallersatz
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UNFALL? Mit einem Ersatzwagen von der Autovermietung BECK bleiben Sie auch nach einem Unfall mobil! Am besten, Sie rufen uns sofort an, und wir helfen Ihnen prompt weiter. Sie haben einen Unfall selbst verschuldet? Hier hilft Ihnen ein Schutzbrief weiter oder Sie wählen unsere aktuellen Mietpreise. |
| Sie sind schuldlos an einem Unfall beteiligt?
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, sich auf Kosten Ihres Unfallgegners bzw. dessen Versicherung während der Ausfallzeit Ihres eigenen Fahrzeugs ein Ersatzfahrzeug anzumieten ( § 249 BGB). Nehmen Sie Ihr Recht wahr! .
Nach einem unverschuldeten Unfall erhalten Sie bei uns den Ersatzwagen ohne Vorkasse.
Am Markt gelten für Unfallersatzwagen höhere Tarife als bei freier Anmietung mit Mietkostenvorauszahlung/Barzahlung. Grund für diese Preisdifferenz sind höhere Bearbeitungsaufwendungen und Mehrkosten durch All-Inclusive-Service, die wirtschaftlich auch in einer Autovermietung kalkuliert werden müssen, so z. B. - für Fahrzeugvorhaltung (keine Fahrzeugplanung möglich, da spontane Anmietung ohne Vorbestellung), - hohe Zinsen, da Zahlungen durch die Versicherungen erst nach sehr langer Zeit erfolgen können, - für die Bearbeitung der Abrechnung (Mehraufwand im Abrechnungswesen), - erhebliche Forderungsausfälle usw. Wir rechnen Mietwagenkosten nach den ortsüblichen Tarifen in Anlehnung an den jeweils aktuellen Schwacke-Mietpreisspiegel ab oder haben mit vielen Haftpflicht-Versicherungsunternehmen ein entsprechendes Abkommen abgeschlossen. Die Fa. EurotaxSCHWACKExpert führt jährlich umfangreiche Marktanalysen durch und legt einen Mietpreisspiegel für Kfz aller Grössen und Klassen heraus. Bei der Fahrzeugeingruppierung orientieren wir uns ebenfalls an der Schwacke-Liste Automietwagenklassen.
Sie haben freie Autovermieterwahl und sollten darauf verzichten, sich von der Versicherung einen Ersatzwagen zur Verfügung stellen zu lassen oder sich dazu verpflichten zu lassen, nur bestimmte Anbieter zu nutzen!
Ein GUTER RAT: „Lassen Sie die Schadensregulierung durch einen Verkehrsrechtsanwalt vornehmen, das schützt Sie vor finanziellen Nachteilen - es geht um Ihr Geld und um Ihr Recht. Sprechen Sie daher immer vorher mit einem Anwalt, bevor Sie sich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen, denn die Versicherung will immer möglichst wenig bezahlen. Klar, wer zahlen muss, den hat man nicht zum "Freund", aber sicher ist, dass auch die Rechtsanwalts-Gebühren von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden müssen, also, hier in keinem Fall zögern! Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen gerne Fachanwälte für Verkehrsrecht, die Ihnen helfen, dass Sie nicht auf Ihren Kosten sitzen bleiben. Manchmal wird ein scheinbar einvernehmlicher Unfallgegner zum Problem, wenn Sie sein Geld wollen! UNFALL? - Die Rechtsprechung deutscher Gerichte (Auszüge) -
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat zum Thema Unfallersatzwagen entschieden: „der Geschädigte darf zum Unfallersatztarif (einem speziellen Tarif für diesen Markt) anmieten. Der Geschädigte muss vor der Anmietung keine Marktforschung betreiben um den günstigsten Autovermieter zu finden. Er ist auch nicht verpflichtet einen günstigen Sondertarif ausfindig zu machen oder nach Sondertarifen zu suchen und er muss nicht zugunsten des Schädigers bzw. dessen Versicherung sparen. Der Geschädigte muss sich auch nicht so verhalten, als müsse er den Schaden selbst tragen". - Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht und einen Ersatzwagen ! - |